Das BAföG wird in Abhängigkeit von Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem Einkommen Ihrer Eltern und ggf. Ihres Ehegatten unter Berücksichtigung der individuellen Familienverhältnisse (z.B. Familienstand, Art der Erwerbstätigkeit, Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder) berechnet. Deshalb gibt es auch keine Tabellen, aus denen man seinen Förderungsanspruch auf einen Blick ablesen kann.
Damit Sie sich einen Überblick verschaffen können, ob Sie BAföG-berechtigt sind, empfehlen wir Ihnen den BAföG-Rechner, den Sie auf den Seiten von Studis Online finden, einem Portal mit nützlichen Informationen für Studierende.
Am Ende Ihrer Eingaben erhalten Sie Auskunft, ob Sie aufgrund Ihrer Angaben mit einem Förderungsbetrag rechnen können. Aufgrund der umfangreichen Gesetzgebung können jedoch nicht alle Ausnahmen (Sonderfälle) behandelt werden. In jedem Fall ist das Ergebnis des BAföG-Rechners unverbindlich und stellt keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung bzw. in der ermittelten Höhe dar.
Für ein zuverlässiges Ergebnis, ist es unerlässlich, dass Sie einen Antrag stellen. Diesen können Sie nach der Berechnung online ausfüllen und ausdrucken lassen.