Die Studierendenwerke in Baden-Württemberg sind in der Rechtsform einer "Anstalt des öffentlichen Rechts" verfasst. Ähnlich anderen öffentlich-rechtlichen Unternehmen wie Sparkassen oder Rundfunkanstalten bietet diese Rechtsform ein hinreichendes Maß an unternehmerischem Gestaltungsspielraum.
Die Studierendenwerke unterliegen dabei der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.
Die rechtlichen Grundlagen sind im Gesetz über die Studierendenwerke im Land Baden-Württemberg (Studierendenwerksgesetz - StWG) festgelegt, das auch für das Studierendenwerk Mannheim gilt.
Die aktuelle Satzung des Studierendenwerks Mannheim wurde von der Vertretungsversammlung am 17. November 2021 geändert und vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst am 14. Oktober 2022 genehmigt.
Gemäß § 4 des StWG hat das Studierendenwerk Mannheim als Anstalt des öffentlichen Rechts drei Organe:
Die Zusammensetzung der Gremienmitglieder ergibt sich aus dem Schaubild.
Das Studierendenwerk Mannheim wendet den Public Corporate Governance Kodex des Landes Baden-Württemberg an. Die entsprechenden Berichte und Erklärungen hierzu finden Sie hier:
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz fordert jedoch, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. , Straßburger Str. 8, 77694 Kehl,
Internet: www.verbraucher-schlichter.de